Shopware 9. Juni 2026

Widerrufsbutton ab 19. Juni 2026 – Pflicht für Shopware 6

Von agentur zweigelb
Kategorie Shopware

Ab dem 19. Juni 2026 wird der sogenannte Widerrufsbutton für viele Online-Shops in Deutschland zur Pflicht. Wer einen B2C-Shop betreibt, muss seinen Kundinnen und Kunden ab diesem Stichtag eine digitale Funktion bereitstellen, über die sie ihren Vertrag direkt online widerrufen können. Wir setzen das in Shopware 6 für Sie um – rechtzeitig, sauber und ohne dass Sie sich um die Technik kümmern müssen.

Bisher reichte es, im Shop eine Widerrufsbelehrung mit Musterformular zu hinterlegen. Das ändert sich: Künftig genügt die reine Belehrung nicht mehr. Stattdessen muss eine klar sichtbare, jederzeit erreichbare Schaltfläche vorhanden sein, über die der Widerruf unmittelbar elektronisch erklärt werden kann.

Was genau verlangt das Gesetz?

Grundlage ist die EU-Richtlinie 2023/2673, die in Deutschland über den neuen § 356a BGB umgesetzt wird. Sie betrifft Fernabsatzverträge zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C), die über eine Online-Benutzeroberfläche – also Website oder App – geschlossen werden und für die ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.

Die wichtigsten Anforderungen an die technische Umsetzung im Überblick:

Wichtig: Der neue Button ergänzt die bisherigen Wege des Widerrufs per E-Mail, Formular oder Brief – er ersetzt sie nicht.

Wen betrifft die Pflicht?

Betroffen sind grundsätzlich alle Händler, die an Endverbraucher verkaufen und deren Angebote ein Widerrufsrecht haben. Das gilt für klassische Online-Shops genauso wie für Verkäufe über Marktplätze. Deutsches Recht greift in der Regel, wenn ein Shop sich gezielt an deutsche Verbraucher richtet – etwa über eine .de-Domain, deutschsprachige Inhalte oder Lieferung nach Deutschland.

Wer die Umsetzung verschleppt, riskiert Abmahnungen und Bußgelder. Hinzu kommt: Fehlt die Funktion, kann sich die Widerrufsfrist erheblich verlängern – im Zweifel um viele Monate. Es lohnt sich also, das Thema jetzt anzugehen.

Wie wir das in Shopware 6 lösen

Shopware 6 bringt die nötige Flexibilität mit, um die Widerrufsfunktion sauber und rechtskonform einzubinden. Je nach Shop und Anforderungen setzen wir auf eine von zwei Varianten:

  1. Geprüftes Plugin aus dem Shopware Store: Für Standardfälle ist eine etablierte Erweiterung oft der schnellste Weg. Wir prüfen die verfügbaren Lösungen, installieren und konfigurieren sie in Ihrem Shop und stellen sicher, dass der zweistufige Ablauf und die Bestätigungsmail korrekt funktionieren.
  2. Individuelle Umsetzung: Wenn Ihr Shop besondere Anforderungen hat – etwa eigene Vertragsarten, spezielle Sales Channels oder ein abweichendes Design – bauen wir die Widerrufsfunktion passgenau ein, einschließlich Platzierung im Header oder Menü, Anbindung an Ihre Bestelldaten und automatischer Eingangsbestätigung.

In beiden Fällen kümmern wir uns um die technische Integration in Ihr Theme, die Platzierung an einer gut sichtbaren Stelle und das Zusammenspiel mit Ihren bestehenden Bestellprozessen. Auf Wunsch testen wir den kompletten Ablauf gemeinsam mit Ihnen durch, bevor er live geht.

Was Sie selbst noch beachten sollten

Die technische Funktion ist nur ein Teil. Zum Stichtag müssen außerdem Ihre Widerrufsbelehrung und Ihre Datenschutzerklärung angepasst werden. Diese Rechtstexte sollten Sie mit Ihrem Anwalt oder einem spezialisierten Dienst (z. B. Händlerbund, IT-Recht-Kanzlei oder eRecht24) abstimmen – wir sind Ihre technischen Umsetzer, keine Rechtsberatung. Ein praktischer Hinweis aus den aktuellen Empfehlungen: Die Rechtstexte erst zum Stichtag umstellen, da bis dahin die bisherige Rechtslage und die alte Muster-Widerrufsbelehrung gelten.

Nachtrag Oktober 2026: Seit dem 27. September 2026 ist außerdem der EU-weit einheitliche Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung Pflicht. Was das bedeutet, lesen Sie in unserem Artikel zum EU-Gewährleistungshinweis und GARAN-Label.

Jetzt handeln, nicht erst am 19. Juni

Der Stichtag steht fest, und eine saubere Umsetzung braucht etwas Vorlauf – gerade, wenn der Ablauf vor dem Livegang getestet werden soll. Wenn Sie einen Shopware-6-Shop betreiben und den Widerrufsbutton rechtzeitig und rechtssicher einbinden möchten, melden Sie sich einfach bei uns. Wir schauen uns Ihren Shop an und setzen die passende Lösung für Sie um.

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