Shopware 7. Oktober 2026

EU-Gewährleistungshinweis und GARAN-Label: Pflicht seit 27. September 2026

Von agentur zweigelb
Kategorie Shopware

Seit dem 27. September 2026 müssen Online-Shops, die an Verbraucher verkaufen, auf die gesetzliche Gewährleistung mit einem EU-weit einheitlichen Hinweis aufmerksam machen. Gibt ein Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren, kommt zusätzlich das neue GARAN-Label dazu. Viele Shops haben das noch nicht umgesetzt. Hier erfahren Sie, was gilt – und wie wir es in Shopware 6 für Sie lösen.

Nach dem Widerrufsbutton im Juni ist das die zweite neue Pflicht für Online-Händler in diesem Jahr. Die gute Nachricht: Technisch ist der Hinweis deutlich einfacher umzusetzen als der Button.

Was ist neu?

Grundlage ist die EU-Richtlinie 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel. Wie die Hinweise genau aussehen müssen, legt die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 der EU-Kommission vom 25. September 2025 fest. In Deutschland sind die neuen Pflichten seit dem 27. September 2026 Teil der vorvertraglichen Informationspflichten im EGBGB.

Konkret geht es um zwei Bausteine mit festem Layout:

Beide Elemente sind vorgegeben. Eigene Formulierungen oder ein selbst gestaltetes Icon reichen nicht.

Wen betrifft die Pflicht?

Den Gewährleistungshinweis braucht jeder Online-Shop, der Waren an Verbraucher verkauft – egal ob Schuhe, Wein, Möbel oder Kunst. Ausgenommen sind nach deutschem Recht nur Alltagsgeschäfte, die sofort erfüllt werden, also etwa der Brötchenkauf an der Ladentheke. Ein Online-Kauf gehört nicht dazu.

Das GARAN-Label betrifft dagegen nur bestimmte Produkte: wenn der Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie für die gesamte Ware gibt, die ohne Zusatzkosten gilt und länger als zwei Jahre läuft, und Ihnen diese Information vorliegt – zum Beispiel auf der Verpackung oder im Datenblatt. Neu ist: Sie können nicht mehr selbst entscheiden, ob Sie mit einer solchen Garantie werben. Liegt sie vor, müssen Sie darauf hinweisen.

Aus unserer Praxis: In einem Weinshop oder einem Shop für Lebensmittel reicht in aller Regel der Gewährleistungshinweis, ein GARAN-Label ist dort nicht nötig. Bei einem Multimarken-Schuhshop sieht es anders aus. Dort prüfen wir gemeinsam mit dem Händler Hersteller für Hersteller, wer eine längere Haltbarkeitsgarantie gibt, und kennzeichnen nur diese Produkte.

Wo muss der Hinweis stehen?

Der Gewährleistungshinweis muss gut sichtbar sein und vor dem Kauf wahrgenommen werden können – nicht versteckt in den AGB und nicht erst auf Nachfrage. Im Onlineshop wird er als allgemeine Information auf der Website bereitgestellt.

Das GARAN-Label gehört direkt zum Produkt: im Onlineshop neben das Produktbild. Für Online-Shops ist außerdem eine kompakte, aufklappbare Variante des Labels vorgesehen. Wo ein GARAN-Label steht, muss zusätzlich auch der Gewährleistungshinweis zu sehen sein, damit Kunden Garantie und Gewährleistung nicht verwechseln.

Wie wir das in Shopware 6 lösen

Für Shopware 6 gibt es inzwischen bewährte Erweiterungen, die beide Elemente im vorgeschriebenen Layout mitbringen. Wir haben die Umsetzung in den Shops unserer Kunden bereits erledigt und wissen, worauf es ankommt:

  1. Gewährleistungshinweis global: Der Hinweis erscheint automatisch auf allen Produktseiten, in der passenden Sprache und gut sichtbar im Kaufbereich.
  2. GARAN nur, wo es hingehört: Das Label wird nur bei Produkten angezeigt, die wir dafür markieren – mit der jeweiligen Garantiedauer. Produkte ohne Haltbarkeitsgarantie bleiben unberührt.
  3. Passend zum Design: Wir binden beides so in Ihr Theme ein, dass es auffällt, ohne die Produktseite zu überladen – auf dem Desktop wie mobil.
  4. Test vor dem Livegang: Wir prüfen die Darstellung in allen Sprachen und Verkaufskanälen, bevor der Hinweis live geht.

Stolperfalle ab Shopware 6.7.14

Ein Detail, über das wir in der Praxis gestolpert sind: Mit Version 6.7.14 hat Shopware den Datenschutz-Hinweis in Newsletter-, Kontakt- und Registrierungsformularen um einen Satz zu den „gesetzlichen Gewährleistungsrechten“ erweitert, der auf die AGB verlinkt. Das ersetzt den harmonisierten Hinweis nicht – und in einem Newsletter-Formular hat ein Gewährleistungshinweis ohnehin nichts verloren.

Wir überschreiben deshalb vor oder direkt nach dem Update unter Einstellungen → Textbausteine den Baustein general.privacyNoticeTextModal mit dem bisherigen, schlanken Text:

Ich habe die %privacyModalTagOpen%Datenschutzbestimmungen%privacyModalTagClose% zur Kenntnis genommen.

So bleiben die Formulare sauber, und der eigentliche Gewährleistungshinweis steht dort, wo er hingehört: beim Produkt.

Checkliste für Ihren Shop

Die Rechtstexte stimmen Sie bitte mit Ihrem Anwalt oder einem spezialisierten Dienst ab, etwa Händlerbund, IT-Recht-Kanzlei oder eRecht24. Wir sind Ihre technischen Umsetzer, keine Rechtsberatung. Fehlende oder schlecht sichtbare Hinweise können Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände nach sich ziehen.

Noch nicht umgesetzt? Jetzt nachziehen

Die Pflicht gilt bereits. Wenn Ihr Shopware-6-Shop den Hinweis noch nicht zeigt, melden Sie sich bei uns. Läuft Ihr Shop auf einer aktuellen Shopware-6-Version und liegen die Garantieangaben Ihrer Hersteller vor, setzen wir das schnell und günstig für Sie um – meist ohne großen Aufwand für Sie.

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