Änderung des Widerrufsrechts am 13.06.2014
Haben Sie die Änderungen schon vorbereitet?
Heute Nacht um 0.00 Uhr tritt das neue Verbraucherrecht (VRRL) europaweit in Kraft. Seit Monaten geht es durch die Presse.
Ändern Sie bitte in Ihrem Shop die Widerrufsbelehrung entsprechend ab. Zudem müssen Sie dem Kunden ein Widerrufsformular zur Verfügung stellen. Wir empfehlen ein PDF Dokument als Anhang zu jeder Bestellbestätigung zu senden.
Auf dieser Seite können Sie Ihre neue Widerrufsbelehrung erstellen lassen:
http://www.widerrufsbelehrung.de/generator.php
Außerdem haben wir zwei Word – Dokumente für unsere Kunden vorbereitet. Zum einen eine Muster – Widerrufsbelehrung und zum zweiten ein Widerrufsformular. Dieses Formular können Sie ändern, als PDF abspeichern und in Ihrem Shop verknüpfen und zum Download anbieten.
Für die Richtigkeit der Daten, des Widerrufs etc. sind Sie als Shopbetreiber verantwortlich. Wir können natürlich keine Gewähr für die Richtigkeit übernehmen.
Bei Fragen zum neuen Verbraucherrecht kontaktieren Sie im besten Falle Ihren Anwalt. Die IHK sowie der Händlerbund haben zahlreiche Mustervorlagen zur Verfügung gestellt. Dort rechnet man mit einer erneuten Abmahnwelle, deshalb sollten Sie die Änderungen pünktlich durchführen. Diesmal gibt es keine Übergangsfrist.
Die wichtigsten Punkte nochmals:
- Das Widerrufs-Formular muß mit der Bestellung dem Kunden verfügbar gemacht werden. Am besten gleich mit der Bestellbestätigung versenden.
- Der Punkt Widerruf auf Ihrer Website (z.B. in den AGBs) muß angepasst werden.
- Das Formular sollte dauerhaft auf der Website verfügbar sein (Einbindung z.B. im Fußbereich Ihres Shops).
Beachten Sie bitte, daß ALLE Online Shops betroffen sind.
Sollten Sie Fragen zu dem Thema haben, kontaktieren Sie bitte Ihren Anwalt. Wir sind keine Anwaltskanzlei und können keine Informationen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis.